Häufig gestellte Fragen
M&P bietet Finanzdienstleistungen in Form des Factoring an. Was gibt es hierbei rechtlich zu beachten?
Finanzierungen, die gewerblich angeboten werden, bedürfen aus gutem Grund einer behördlichen Erlaubnis. M&P verfügt seit 2009 über die Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG).
Was ist Factoring eigentlich?
Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen, um den Zahlungseingang schneller zu realisieren - unabhängig vom eigentlichen Fälligkeitsdatum der Forderung.
Warum sollte ich mich für Factoring entscheiden?
Komfortabler und günstiger kann die sofortige Liquidität für Ihre Apotheke nicht sein.
Bereits am nächsten Banktag erhalten Sie unbürokratisch eine vorgezogene Auszahlung.
Informieren Sie sich über den aktuellen Kontokorrent-Zinssatz Ihrer kontoführenden Bank und vergleichen Sie ihn mit den ausgesprochen geringen Factoring-Gebühren von M&P.
Kann ich diese Dienstleistung auch nutzen, wenn ich nicht beim ARZ Darmstadt abrechne?
Nein, das ist leider nicht möglich. Ein Abrechnungsvertrag zwischen Apotheke und dem ARZ Darmstadt ist zwingende Voraussetzung, um am Factoring-Programm teilnehmen zu können.
Wird der Kostenträger informiert, wenn ich Factoring nutze?
Nein, der normale Abrechnungsprozess zwischen Rechenzentrum und den Kostenträgern bleibt hiervon unberührt. Das Factoring betrifft ausschließlich M&P und die entsprechende Apotheke.
Was kostet das Factoring?
Sie bezahlen keine Grundgebühr. Erst wenn Sie das Factoring in Form von vorgezogenen Auszahlungen nutzen, wird eine Gebühr erhoben.
Wir berechnen für die vorgezogene Auszahlung eine Factoring-Gebühr in Höhe von zurzeit 0,015 % – bezogen auf die Auszahlungssumme pro Tag. Dies entspricht einem Zinssatz von ca. 5,4 % p.a..
Ein Beispiel:
Sie möchten eine Sonderzahlung für einen Hochpreiser in Höhe von 10.000,00 €:
Dann beträgt die Factoring-Gebühr
10.000,00 * 0,015% = 1,50 € pro Tag.
Berechnet werden die Tage bis zum Datum der regulären Vorauszahlung oder Restzahlung. Das heißt, die Gesamtgebühr hängt davon ab, zu welchem Tag Sie die Sonderzahlung anfordern (im Verhältnis zur Voraus-/Restzahlung).
Sollte also die reguläre Zahlung zum 14. des Monats gezahlt werden und Sie fordern die Sonderzahlungen zum 4. des Monats an, berechnen wir einen Zeitraum von 10 Tagen:
10 * 1,50 € = 15,00 €.
Was muss ich tun, um das Factoring zu nutzen?
Sofern Sie Kunde beim ARZ Darmstadt sind, benötigen Sie zur Teilnahme am Factoring als Grundlage einen Rahmenvertrag.
Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet sie nicht zur Nutzung. Er kostet auch nichts. Berechnet wird lediglich die tatsächliche Inanspruchnahme.
Aufgrund des Geldwäschegesetzes benötigen wir eine Kopie ihres aktuell gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Näheres erfahren Sie von Ihrem Ansprechpartner.